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Feuerwehrführerschein

Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t

Den Bundesländern wird das Recht eingeräumt, vom allgemeinen Fahrerlaubnisrecht abweichende Regelungen für die Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zu treffen. Die Regelung unterscheidet zwischen einer „einfachen Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t und einer „qualifizierten Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 7,5t.

Die Berechtigung gilt nur für die Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht im Alltag! (Keine Privatfahrten, Vereinsfahrten oder sonstige gewerblichen Fahrten.)

Vorraussetzungen:

- Mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen nach §2

- Nachweis der Befähigung in einer praktischen Prüfung nach §3

Die Fahrschule Zembrod ,ist seit jeher eng mit Hilfsorganisationen verbunden, bietet die Fortbildung und Ausbildung auf Einsatzfahrzeugen, sowie die Prüfung im Straßenverkehr.

Inhalt und Umfang der Ausbildung

Besonderheiten bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte § 35 und 28 StVO

Einweisung in das Fahrzeug, Fahrzeugabmessungen

Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverhalten

Ladungssicherung

Übungen zur Fahrzeugbehrrschung

An- und abkuppeln bei Fahrzeugkombinationen

Gefahrenbereiche z.B. toter Winkel, Sicherungsposten

Fahrberechtigung bis 4,75t

5 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie

Fahrberechtigung bis 7,5t

7 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie

Mit Anhänger zusätzlich 45 Minuten Anhängerausbildung

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