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Modulaufteilung Weiterbildung Lkw/Bus 3.Welle gem. BKrFQG
Module
Lkw/Bus Behandelte Inhalte lt. Anlage 1 BKrFQV

Modul 1: (SoVo)

Sozialvorschriften &

Fahrtenschreiber

2.1
Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güter- oder Personenverkehr
2.2
Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
2.3
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

Modul 2: (Image/Markt)
Schadensprävention

3.2
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.3
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6
Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
3.7
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
3.8
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung


Modul 3: (FaSi)

Gefahrenwahrnehmung

1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
3.1
Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.5
Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

Modul 4: (ECO)
Eco-Training &
Assistenzsysteme

1.1
Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
1.2
Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
1.3
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs


Modul 5: (LaSi)

Sicherheit für Ladung &
Fahrgast

1.4
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
1.5
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
1.6
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch
richtige Benutzung des Kraftomnibusses

fw grill 1

Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t  (Feuerwehrführerschein)

Den Bundesländern wird das Recht eingeräumt, vom allgemeinen Fahrerlaubnisrecht abweichende Regelungen für die Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zu treffen. Die Regelung unterscheidet zwischen einer „einfachen Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t und einer „qualifizierten Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 7,5t.

Die Berechtigung gilt nur für die Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht im Alltag! (Keine Privatfahrten, Vereinsfahrten oder sonstige gewerblichen Fahrten.)

Vorraussetzungen:

- Mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen nach §2

- Nachweis der Befähigung in einer praktischen Prüfung nach §3

Die Fahrschule Zembrod ,ist seit jeher eng mit Hilfsorganisationen verbunden, bietet die Fortbildung und Ausbildung auf Einsatzfahrzeugen, sowie die Prüfung im Straßenverkehr.

Inhalt und Umfang der Ausbildung

Besonderheiten bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte § 35 und 28 StVO

Einweisung in das Fahrzeug, Fahrzeugabmessungen

Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverhaltenfw auto 1

Ladungssicherung

Übungen zur Fahrzeugbehrrschung

An- und abkuppeln bei Fahrzeugkombinationen

Gefahrenbereiche z.B. toter Winkel, Sicherungsposten

 

Fahrberechtigung bis 4,75t

5 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie

Fahrberechtigung bis 7,5t

7 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie

Mit Anhänger zusätzlich 45 Minuten Anhängerausbildung