Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t (Feuerwehrführerschein)
Den Bundesländern wird das Recht eingeräumt, vom allgemeinen Fahrerlaubnisrecht abweichende Regelungen für die Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zu treffen. Die Regelung unterscheidet zwischen einer „einfachen Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t und einer „qualifizierten Fahrberechtigung" für Einsatzfahrzeuge bis 7,5t.
Die Berechtigung gilt nur für die Erfüllung ehrenamtlicher Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und nicht im Alltag! (Keine Privatfahrten, Vereinsfahrten oder sonstige gewerblichen Fahrten.)
Vorraussetzungen:
- Mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Einweisung in das Führen von Einsatzfahrzeugen nach §2
- Nachweis der Befähigung in einer praktischen Prüfung nach §3
Die Fahrschule Zembrod ,ist seit jeher eng mit Hilfsorganisationen verbunden, bietet die Fortbildung und Ausbildung auf Einsatzfahrzeugen, sowie die Prüfung im Straßenverkehr.
Inhalt und Umfang der Ausbildung
Besonderheiten bei der Inanspruchnahme der Sonder- und Wegerechte § 35 und 28 StVO
Einweisung in das Fahrzeug, Fahrzeugabmessungen
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverhalten
Ladungssicherung
Übungen zur Fahrzeugbehrrschung
An- und abkuppeln bei Fahrzeugkombinationen
Gefahrenbereiche z.B. toter Winkel, Sicherungsposten
Fahrberechtigung bis 4,75t
5 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie
Fahrberechtigung bis 7,5t
7 UE zu 45 Minuten, davon mind. 45 Minuten Theorie
Mit Anhänger zusätzlich 45 Minuten Anhängerausbildung